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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18   

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https://dejure.org/2018,86980
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18 (https://dejure.org/2018,86980)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2018 - L 16 KR 22/18 (https://dejure.org/2018,86980)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2018 - L 16 KR 22/18 (https://dejure.org/2018,86980)
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  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18
    Das Lipödem ist weder eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche noch eine hiermit wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung (vgl BSG Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 13/16 R zur stationären Liposuktion).

    Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Erprobungsrichtlinie hat das BSG in seiner jüngsten Rechtsprechung (BSG Urteil vom 24. April 2018,- B 1 KR 13/16 R) allerdings zur stationären Liposuktion festgestellt, dass sich an der bisherigen Grundkonzeption nichts geändert hat.

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18
    Dementsprechend entstehen dem Versicherten dann keine Kosten im Rechtssinne, wenn der behandelnde Arzt anstelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung stellet und den Auslagenersatz pauschaliert (vgl BSG Urteil vom 11. Juli 2017, B 1 KR 1/17 R).
  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen erbringen (st Rechtsprechung des BSG, vgl Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 1 KR 30/15 Rn 9 mwN).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18
    Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (BSG, Urteil vom 7. November 2006, - B 1 KR 24/06 R -, Rn 18).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18
    Eine Leistung ist nur dann unaufschiebbar, wenn eine Leistungserbringung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten Aufschubs bis zu einer Entscheidung der Krankenkasse mehr besteht (Bundessozialgericht, BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris - Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, § 13 Rdnr 26 ff).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2018 - L 16 KR 22/18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die Versicherte nach Operation und Bandagierung in einen Hotelbetrieb "verlegt" wird (BSG Urteil vom 16. Dezember 2008, - B 1 KR 11/08 R -, Rn 21).
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